Die Entgelte für die Nutzung des |
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· die Freizeitanlage mit Grill und Gemeinschaftshaus an der Korbacher Straße |
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Nordshäuser Freizeitanlage "Grillplatz" |
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Für die Nutzung der Nordshäuser Freizeitanlage / Grillplatz werden folgende Gebühren erhoben: V Für die Nutzung des Grillpavillons (ohne Gemeinschaftshaus): für Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtteil Nordshausen 30 Euro für Bürgerinnen und Bürger, die nicht in Nordshausen wohnen 35 Euro
Für die Nutzung des
Gemeinschaftshauses für Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtteil Nordshausen 55 Euro für Bürgerinnen und Bürger, die nicht in Nordshausen wohnen 85 Euro
Somit ergeben sich die Gesamtbeträge
von 85 EURO bzw. 120 EURO bei der
In diesen Beiträgen sind enthalten:
Bei Großveranstaltungen (Betriebsfeste o. A.) wird eine Pauschale von 135 EURO (Ortsansässige) bzw. 160 EURO (Auswärtige) berechnet. Für die Zeit vom 1.10. - 15.04. eines jeden Jahres wird der Strom, entsprechend der verbrauchten Kilowattstunden, berechnet. Für die Entsorgung des Mülls sind 10 EURO zu zahlen. In jedem Falle wird eine Kaution von 50 EURO erhoben. Bei schadensfreiem Verlauf der Nutzung wird sie zurück erstattet. In besonderen Fällen kann auf Wunsch gegen Kostenerstattung
aufgebaut bzw. benutzt werden. Bei Absagen & Umbuchungen, die kurzfristiger sind als 21 Tage vor dem gebuchten Termin, werden 25,-€ Stornogebühren berechnet! Anmeldung / Buchung bei: S. Gabriel, Korbacher Str. 277, 34132 Kassel Telefon: 0561/ 40 01 411 Außerhalb der
Geschäftszeiten: Mo. - Fr.: 800-1200 und 1400-1800
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Kritik,
Anregung, verantwortlich und mehr ... ruehling@nordshausen.de
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